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   OLG Frankfurt, 05.10.1988 - 13 U 213/87   

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https://dejure.org/1988,5320
OLG Frankfurt, 05.10.1988 - 13 U 213/87 (https://dejure.org/1988,5320)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.10.1988 - 13 U 213/87 (https://dejure.org/1988,5320)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Oktober 1988 - 13 U 213/87 (https://dejure.org/1988,5320)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 889
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 95/03

    Voraussetzungen eines konkludenten Vertragsabschlusses mit einem Energieversorger

    Vielmehr ist, um unterschiedliche Versorgungsverträge für das gleiche Versorgungsverhältnis zu vermeiden, grundsätzlich von dem Vorrang des durch ausdrückliche Vereinbarung begründeten Vertragsverhältnisses gegenüber einem Vertragsabschluß durch schlüssiges Verhalten auszugehen (vgl. OLG Hamm, ZIP 1983, 329 f.; OLG Karlsruhe, RdE 1984, 25, 28; OLG Karlsruhe, NZM 1999, 86; Brandenburgisches OLG, RdE 2000, 72, 73; dasselbe RdE 2002, 20, 21; Hempel aaO Rdnr. 118; Hermann/Recknagel/Schmidt-Salzer, Kommentar zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen, 1981, Bd. I, § 2 AVBEltV Rdnr. 24; a.A. OLG Hamm RdE 1988, 212, 214; zustimmend Hempel aaO § 2 AVBEltV Rdnr. 125; siehe auch OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1989, 889, 890).
  • OLG Brandenburg, 26.03.2002 - Kart U 5/01

    Leistungsanspruch aus § 826 BGB , § 20 GWB bei rechtsmissbräuchlicher Ausnutzung

    Wäre schließlich - wie das Landgericht meint - ein Versorgungsvertrag mit der Verfügungsklägerin selbst zustande gekommen, was auch neben einem mit der Grundstücksgesellschaft bestehenden Versorgungsvertrag möglich ist (vgl. OLG Karlsruhe NZM 1999, 86; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 889), hätte sie einen eigenen vertraglichen Leistungsanspruch.
  • OLG Dresden, 05.11.2003 - 6 U 567/03

    Begründung eines Wasserversorgungsvertrags für die Versorgung mit Trinkwasser

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  • OLG Brandenburg, 24.02.1998 - 6 U 122/97

    Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden; Voraussetzungen für

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  • OLG München, 15.03.1994 - 25 U 5997/93

    Gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungeigentümer gegenüber Energieversorger

    Einem derartigen Angebot steht nicht entgegen, daß die Klägerin einen entsprechenden Versorgungsvertrag bereits früher abgeschlossen hatte (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 889).
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